MPU-Vorbereitung Straftaten

Der Führerscheinentzug wegen Straftaten bedingt zwangsläufig die Anordnung einer MPU durch die Führerscheinbehörde. Es handelt sich um folgende Straftaten:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrerflucht
  • Straßenverkehrsgefährdung (etwa durch riskante Überholmanöver)
  • Nötigung
  • Urkundenfälschung (beispielsweise das Manipulieren von Kennzeichen)
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung

Darüber hinaus kann nach Straftaten, die außerhalb des Straßenverkehrs verübt wurden, ebenfalls der Führerschein entzogen werden. Das ist vielen Menschen nicht bekannt. Bei Prozessen wegen Aggressionsstraftaten ergeht vom Gericht eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde, die dann eigenverantwortlich Zweifel an der Fahreignung des Täters äußern und eine MPU anordnen kann. Selbst nach verbüßter Haftstrafe oder verhängter Bewährungsstrafe müssen manche Täter anschließend zur MPU. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Straftäter sich unter Umständen verkehrsgefährdend verhalten könnten. Das liegt am erkennbaren Aggressionspotenzial und mangelnden Rechtsbewusstsein sowie der möglichen Neigung des Täters, in provokanten Situationen, an denen er nicht einmal schuld sein muss, außer Kontrolle zu geraten. Die Führerscheinstelle handelt in solchen Fällen nicht willkürlich, sondern prüft sorgfältig eine MPU-Anordnung.

Vorbereitung auf die MPU wegen Straftaten

In einer individuellen Vorbereitung nimmt der Coach Rücksicht auf die Situation des Betroffenen, arbeitet sich in die Aktenlage ein und vermittelt danach dem MPU-Kandidaten eine Übersicht über die zu erwartenden Fragestellungen in der MPU. Auch werden die Kriterien einer positiv abgelaufenen MPU erläutert. Folgenden Fragestellungen sieht sich der Begutachtete im Verhältnis zum Gutachter gegenüber:

  • Versteht der Gutachter seine besondere Lage?
  • Beurteilt er ihn gesondert als Mensch und als Autofahrer?
  • Könnte der Gutachter zu einer Vorverurteilung neigen? Diese Gefahr besteht bei schweren und vorsätzlichen Straftaten.
  • Hat der Begutachtete eine faire Chance zu erwarten?
  • Könnte der Gutachter Erklärungsversuche als “Ausreden” interpretieren?
  • Könnte der Gutachter dem Begutachteten Verharmlosung unterstellen?
  • Glaubt der Gutachter daran, dass der Begutachtete künftig Verantwortung für seine Handlungen übernehmen möchte?
  • Darf der Begutachtete die Situation der Straftat in all ihrer Komplexität schildern, an der er nicht allein beteiligt war?
  • Wie steht der Gutachter zum Phänomen der echten Fahrlässigkeit oder gar der Verkettung unglücklicher Umstände?
  • Verlangt der Gutachter den Nachweis einer MPU-Vorbereitung?

Gute Coaches gehen in der MPU-Vorbereitung auf jeden dieser Fragepunkte ein und geben eine Empfehlung für den möglichen Fragenkatalog des Gutachters ab. Dadurch erfahren MPU-Kandidaten, ob und unter welchen Umständen sie Erfolg bei der MPU haben könnten. Es gibt Fälle, in denen der Coach zunächst das vorhersehbare Scheitern ankündigt und die Beratung nur fortsetzt, wenn der Delinquent zu einer echten Einsichtsänderung bereit ist. Viele der Kandidaten müssen bereits zur Wiederholungs-MPU, weil sie beim ersten Mal durchgefallen sind. Dann kann der Coach direkt an diesen ersten Versuch anknüpfen.

Module einer ausführlichen MPU-Beratung bei Straftaten

Das ausführliche Coaching bei einer MPU-Vorbereitung wegen Straftaten wird in der Regel modular aufgebaut. Die Module folgen einander logisch und führen dazu, dass der MPU-Kandidat auf natürlichem Weg zur Einsicht und zur Motivation einer Verhaltensänderung gelangt. Das wird auch der Gutachter erkennen. Die Module können wie folgt aufgebaut sein:

  • 1. biografische Skizze: Der Gutachter soll die Gesamtpersönlichkeit des Delinquenten kennenlernen, die sich dieser selbst klarmachen und prägnant schildern soll. Viele Menschen erforschen erst in Extremsituationen, wer sie eigentlich sind. Nun ist der Zeitpunkt für diese Selbsterforschung gekommen.
  • 2. Analyse einzelner Verstöße: Diese Analyse beansprucht im Gutachten selbst rund ein Drittel der Zeit. Es geht um Details, die faktengenau erinnert werden müssen. Das betrifft jede MPU und ist ein häufiger Durchfallergrund. Viele Täter können und wollen sich nicht richtig erinnern, was sie falsch gemacht haben und wie es dazu kam.
  • 3. Deliktmotive und Persönlichkeit: War es Fahrlässigkeit, oder gab es verborgene Deliktmotive? Manchmal sind die Motive gar nicht so verborgen. Das betrifft beispielsweise den Fall des Fahrens ohne Führerschein, ein sehr häufiger Anlass für eine MPU wegen Straftaten. Manche Personen haben wegen Alkohol den Führerschein verloren, sie können aber ohne Auto ihren Beruf nicht ausüben und fahren deshalb ohne Führerschein. So ein offenliegendes Motiv muss ausgesprochen werden.
  • 4. Deeskalationsstrategie bei Provokationen: Das betrifft die Täter, die durch aggressive Tendenzen und/oder Straftaten aufgefallen sind. Es geht vor allem darum, in Konfliktsituationen die Kontrolle über sich selbst zu behalten. Gewalt (Rasen und Drängeln sind Gewaltakte) bricht sehr unvermittelt aus. Wie will man das künftig kontrollieren?
  • 5. Gesetz: Vor allem bei einer MPU-Anordnung wegen Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs müssen die Delinquenten nachweisen, dass sie sich mit den einschlägigen Gesetzen nachhaltig auseinandergesetzt haben und künftig bereit sind, diese zu befolgen. Das sollte glaubhaft vorgetragen werden.
  • 6. Einsicht in Werte, Veränderungswillen: Hier müssen ehemalige Täter sehr glaubhaft argumentieren. Die Allgemeinheit kann sich das nur schwer vorstellen, aber viele Straftäter verfügen zunächst nur über wenig Einsicht, denn ein Gewaltakt oder auch eine illegale Handlung können einen Menschen sehr entlasten. Die Kandidaten, die ohne Führerschein gefahren sind, haben es besonders schwer: Sie haben aus ihrer Sicht niemandem geschadet.
  • 7. Rückfallgefahren und Vermeidung: In diesem Modul gilt es, überzeugend die Rückfallgefahren aus Sicht des Täters aufzuzeigen und ihnen geeignete Vermeidungsstrategien entgegenzusetzen. Diese sollten wohlüberlegt vorgetragen werden, ansonsten fällt der Kandidat durch.